Mitgliedschaft in Gladbeck
Ziel und Zweck des Kneipp-Vereins ist die Förderung der allgemeinen Gesundheit. Er will die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen - zeitgemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert - allen Menschen nahe bringen.
Wenn Sie uns darin unterstützen wollen, werden Sie Mitglied!
Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie aktiv dazu bei, unserem Ziel gesunde Menschen etwas näher zu kommen.
Zusätzlich erhalten Sie die Zeitschrift des Kneippbundes, das Kneipp-Journal, monatlich zugeschickt. Hier bekommen Sie Tipps und wertvolle Ratschläge rund um Ihre Gesundheit.
Als Mitglied genießen Sie ermäßigte Preise bei den Kursgebühren unseres Vereines, sowie bei den Kurbetrieben des Kneipp-Bundes. Darüber hinaus sind viele Angebote des Kneippvereines wie Wandergruppen, Walking, Trainingsgruppen für Mitglieder sogar völlig kostenlos.
Beitrittserklärung
Hier können Sie das Formular für die Beitrittserklärung herunterladen. Füllen Sie es aus und schicken es unterschrieben an folgende Adresse:
Kneipp-Verein Gladbeck e.V.
Mittelstraße 37
45964 Gladbeck
Unsere Satzung finden Sie hier.
Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag pro Jahr (inkl. der Zeitschrift „Kneipp-Journal"):
neue Beiträge ab 01.07.2025 - Erhöhung um 1 € pro Monat
Einzelbeitrag Kinder und Erwachsene: 42 € (neu ab 01.07.2025: 54 €)
Beitrag Familien: 60 € (neu ab 1. Juli: 72 €), max. 78 € (neu ab 1. Juli: 90 €)
In diesem Mitgliedsbeitrag sind der Erhalt von sechs Ausgaben des Kneipp-Journals, vergünstigte Kursgebühren, Nachlässe in Kneipp-Bund Hotels und beim Kauf von Leguana-Schuhen enthalten. Und zusätzlich können sie Entspannung in unserem Kneipp-Garten erleben und neue Kneipp-Gesundheitsanwendungen kennenlernen.
Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende muss vor dem 30. September bei uns eingegangen sein.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an die Geschäftsstelle Gladbeck.
Kneipp-Verein Gladbeck e.V.
Mittelstr. 37
45964 Gladbeck
Beitragsrückerstattungen für das laufende Geschäftsjahr sind laut Satzung nicht möglich.
Im begründeten Einzelfall kann der Mitgliedsbeitrag vom Vorstand ermäßigt werden.